Offener Brief zu Zutrittsverbot mit VVN-BdA Halstuch am 8.Mai 2026

9. Juni 2026

Unsensibler und geschichtsvergessener Umgang mit Symbolen der Opfer des Naziregimes am 8. Mai im Museum Berlin-Karlshorst am 8. Mai 2026, dem Tag der Befreiung vom Faschismus

Sehr geehrter Dr. Jörg Morré, Sehr geehrte Bianca Schröder, liebe Mitarbeitende des Museums Berlin-Karlshorst,

anlässlich der Feierlichkeiten zur Befreiung Deutschlands und Europas vom Faschismus am 8. Mai 2026 im Museum Karlshorst wurde einem unserer Mitglieder untersagt, das Halstuch der VVN-BdA auf dem Gelände offen zu tragen. Das Halstuch ebenso wie das Logo der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) symbolisieren die blauweiß gestreifte Kleidung der KZ-Häftlinge und den roten Winkel, den die politischen Häftlinge tragen mussten.

Da wir bislang noch keinen direkten Austausch zu diesem Sachverhalt hatten, möchten wir unsererseits mit Ihnen ins Gespräch kommen, gern mit Blick auf kommende Veranstaltungen dieser Art in Ihrem Haus.

„Im Mittelpunkt steht alljährlich die Erinnerung an die Befreiung vom Nationalsozialismus sowie das individuelle Gedenken an die Opfer der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg.“ Das schreibt das Museum Berlin-Karlshorst auf der Homepage in der Ankündigung zu den Veranstaltungen zum 8. Mai 2026.

Uns ist natürlich bekannt, dass politische und Partei-Fahnen verboten waren, um politischen Instrumentalisierungen vorzubeugen oder „Störungen“ zu verhindern. Konkret empfinden wir es jedoch als hochproblematisch, wenn Fahnen oder Halstücher eines Verfolgtenverbandes mit dem Zeigen nationalstaatlicher Flaggen oder Parteiabzeichen gleichgesetzt werden. Noch ärgerlicher, unsensibel, ja geschichtsvergessen ist es aber, wie geschehen, einem Nachkommen der Opfer des Faschismus vorzuhalten, Besucher*innen mit AfD-Abzeichen, würden ja auch weggeschickt werden.

Wir möchten deshalb anregen, ähnlich wie in der Gedenkstätte Buchenwald das Mitführen von Traditionsfahnen und Emblemen von NS-Verfolgtenverbänden oder beispielsweise der Amicale Mauthausen zu ermöglichen. Die Leitung der Gedenkstätte stellt sich gleichzeitig offensiv gegen die AfD.

Die Gedenkstätte steht vor der wichtigen und schwierigen Aufgabe, den Ort vor politischer Instrumentalisierung zu schützen. Die Maßnahmen, die dafür ergriffen werden, dürfen sich aber nicht gegen Angehörige ehemaliger NS-Opfer oder Verfolgten- und Opfer-Verbände richten – auch wenn diese politisch auftreten.

Hier wünschen wir uns einen differenzierteren Umgang angesichts dieser Herausforderungen, damit an einem solchen Tag die Bedürfnisse der Überlebenden und Angehörigen erfüllt werden können. Auch das ist unseres Erachtens die Aufgabe einer Gedenkstätte an die Verbrechen des Faschismus im Dienste einer demokratischen Gesellschaft zu erinnern.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA e.V., VVN-BdA Lichtenberg e.V. und Berliner VVN-BdA e.V