Gedenken aus Anlass des 71. Todestages von Rudolf Mandrella am 3. September 2014

1. September 2014

Rudolf Mandrella wurde am 6. März 1902 in Auschwitz (Oświęcim, Polen, damals Österreich-Ungarn) geboren.

Mandrella konnte auf Grund seiner sehr guten schulischen Leistungen das Gymnasium absolvieren, das er 1920 mit dem Abitur beendete. Nach dem Abitur wurde er zunächst Zollbeamter und brachte es bis zum Zollsekretär.

Vom Elternhaus im katholischen Glauben erzogen, trat Mandrella dem katholischen Jugendbund Quickborn bei.

Nach dem Studium der Jurispudenz wurde Rudolf Mandrella 1936 zum Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Berlin-Köpenick berufen und wohnte in der Königswinterstraße 24 in Berlin-Karlshorst. Hier gehörte er zur Gemeinde der Marienkirche.

Durch seinen Glauben geriet Mandrella zunehmend in Widerspruch mit der Naziideologie, besonders durch das Verbot und die Zwangsauflösung des Jugendbundes Quickborn im Jahr 1939.

Der drohenden Einberufung zur Wehrmacht entging Mandrella 1941 mit einer freiwilligen Meldung zur Kriegsmarine. In Stettin stationiert, nahm er Verbindung zu einem Kreis von Geistlichen auf, die dem NS-Regime ablehnend gegenüberstanden. Mit Hilfe eingeschleuster Spitzel zerschlug die Gestapo 1942 den Kreis der Regimekritiker.

Ein erster Prozess im gleichen Jahr vor dem Reichskriegsgericht scheiterte, da sich der Vorsitzende des Gerichts, Generalstabsrichter Werner Lüberz, nicht zu einem Todesurteil gegen die Angeklagten zwingen lassen wollte und sich das Leben nahm.

In einem neuen Prozess vor dem Reichskriegsgericht in Dessau wurde Rudolf Mandrella dann am 12. Mai 1943 wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt und am 3. September 1943 im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet.

Rudolf Mandrella war verheiratet und hatte drei Kinder.

Gedenken Rudolf Mandrella 03.09.2014